06400 9579210 info@ibziersch.de

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Prüfsachverständigengesellschaft Ziersch mbH (im Folgenden PSG genannt) für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Prüfungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten.

 

1. Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der PSG mit den Kunden („Auftraggeber“). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass die PSG in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird die PSG den Auftraggeber unverzüglich informieren.
  3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die PSG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der PSG maßgebend.

2. Vertragsgegenstand

  1. Die PSG erbringt technische Dienstleistungen in Form von Gutachten, Prüfungen, Messungen, Konzepterstellungen und Beratungen. 
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist der konkrete Gegenstand des Vertrages im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung dargelegt. 
  3. Der Umfang des Auftrags wird bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs wird die PSG dem Auftraggeber rechtzeitig vorher mitteilen.

    3. Rechte und Pflichten der PSG 

    1. Die PSG führt die vertraglich vereinbarten Prüfungsleistungen und Untersuchungen entsprechend den für einen anerkannten Sachverständigen gültigen Grundsätzen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige) unparteiisch und ohne jegliche Weisungsgebundenheit, nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Auftraggeber aus. 
    2. Die von der PSG angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik und – soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind – in der bei PSG üblichen Handhabung durchgeführt. 
    3. Die PSG ist berechtigt, die von ihr durchzuführenden Leistungen ganz oder teilweise bei Dritten in Auftrag zu geben. Es werden hierbei jedoch nur solche Vertragspartner ausgewählt, welche eine vergleichbare Sachkunde und Erfahrung aufweisen. 

    4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

    1. Der Auftraggeber wird der PSG unentgeltlich und rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung notwendigen Auskünfte erteilen und Unterlagen bereitstellen. Verfügt der Auftraggeber über diese Informationen nicht, wirkt er ggf. mit der PSG zu ihrer Beschaffung zusammen. 
    2. Der Auftraggeber hat der PSG Zugang zum Vertragsobjekt zu ermöglichen. 
    3. Der Auftraggeber setzt die PSG ferner von allen Vorgängen und Umständen (z.B. Schriftverkehr), die erkennbar für die die Leistungen von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis. 
    4. Die PSG ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 
    5. Soweit zur Durchführung die Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist die PSG berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. 

    5. Gewährleistung 

    1. Die Gewährleistung der PSG umfasst nur die vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten und geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die PSG keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen. 
    2. Die Gewährleistungspflicht der PSG ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von der PSG unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. 
    3. Weiter übernimmt die PSG im Rahmen ihrer vorbereitenden Tätigkeiten für die öffentlich-rechtliche Abnahme keinerlei Gewähr dafür, dass die Bauaufsicht die öffentlich-rechtliche Abnahme ausspricht. 

      6. Haftung und Versicherung 

      1. Die PSG haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die PSG diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn die PSG fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt hat. Die PSG haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 
      2. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
      3. Der in Ziffern 6.1 und 6.2 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 
      4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die PSG haften soll, unverzüglich der PSG schriftlich anzuzeigen. 
      5. Soweit Schadenersatzansprüche gegen die PSG ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der PSG. 
      6. Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare und mittelbare Schäden abzuschließen. 

      7. Verjährung 

      1. Außer in den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers ein Jahr ab Abnahme des Werkes. 
      2. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung. 

      8. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen 

      1. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der PSG. 
      2. Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die PSG damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat. 
      3. Die gem. Ziffer 8.2 und/oder durch Schlussrechnung nach Abnahme des Werkes in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, welcher der PSG durch den Verzug entstanden ist. Zudem ist die PSG befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. 
      4. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungstellung gesondert ausgewiesen. 
      5. Beanstandungen der Rechnungen der PSG sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen. 
      6. Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 

      9. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

      1. Von schriftlichen Unterlagen, die der PSG zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die PSG Abschriften zu ihren Akten nehmen. 
      2. Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen u. ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt die PSG dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit übertragen, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen, u. ä. zu verändern (bearbeiten), zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder diese außerhalb seines Geschäftsbereiches irgendwie zu nutzen. 
      3. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat die PSG technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

      10. Gerichtsstand, Sonstiges 

      1. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der PSG, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 
      2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der PSG. 
      3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 
      4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Vorrang der Individualabrede nach § 305 b BGB bleibt hiervon unberührt. 
      5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehend niedergelegten AGB-Regelungen unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.